Das „VersicherungsJournal“, der arbeitstägliche Informationsdienst für die Versicherungsbranche, veröffentlicht heute eine Meldung zur Relevanz der E-Bilanz für die Versicherungswirtschaft.
Hier ist eine gekürzte Fassung des Beitrags aus der heutigen Ausgabe des „VersicherungsJournal“:
Mit der Einführung der elektronischen Bilanz (E-Bilanz) soll in den Beziehungen zwischen den Unternehmen und der Finanzverwaltung ein neues Kapitel aufgeschlagen werden. Spätestens für das Jahr 2013 sollen die Bilanzen komplett elektronisch übertragen werden. Die jetzt präsentierte Lösung hält die Versicherungswirtschaft für tragfähig.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), Hartmut Koschyk, und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Ernst Burgbacher, erklärten in Berlin, die E-Bilanz werde mittelstandsfreundlich umgesetzt und leiste einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung.
Elektronische Übermittlung sollte keine Einbahnstraße sein
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) äußerte Verständnis dafür, dass Versicherungsunternehmen im Zeitalter des Internets ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen künftig elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln sollen.
„Die jetzt gefundene Lösung ist aus unserer Sicht verträglich“, erklärte ein GDV-Sprecher gegenüber dem VersicherungsJournal. Die führenden Wirtschaftsverbände hatten erste Pläne der Bundesregierung zur E-Bilanz als zu kostenträchtig und für Banken und Versicherer nicht handhabbar kritisiert („VersicherungsJournal“ / 13.10.2010).
Für Versicherungsunternehmen halte sich das Übermittlungsschema (Taxonomie) im Wesentlichen an die Vorgaben der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Das erleichtere die Umsetzung und werde vom GDV begrüßt. Auch durch die Einführung von sogenannten NIL-Feldern (Leer-Feldern) und Auffangpositionen, die nun dauerhaft genutzt werden könnten, werde die Umsetzung vereinfacht.
Aus Sicht der Unternehmen wäre es wünschenswert, wenn sich die E-Bilanz nicht nur als Einbahnstraße erweisen würde, erklärte der Verbandssprecher. Nehme etwa eine Finanzverwaltung nach Betriebsprüfungen Änderungen vor, sollte sie die geänderten Bilanzen an die Unternehmen auch entsprechend zurück übertragen können.
Wahlfreiheit für Geschäftsjahre 2012 und 2012/13
Nach Angaben des BMF wie auch des BMWi soll die Übermittlung der E-Bilanz in den allermeisten Fällen erst ab dem Wirtschaftsjahr 2013 verpflichtend werden, so dass die Unternehmen dann im Jahr 2014 ihre Abschlüsse elektronisch melden.
Für das Wirtschaftsjahr 2012 oder ein gebrochenes Wirtschaftsjahr 2012/2013 steht es Unternehmen frei, ihre Bilanz noch auf Papier abzugeben oder elektronisch zu übermitteln. So können Unternehmen testen, ob auch alles funktioniert. Der Datensatz der E-Bilanz soll kontinuierlich evaluiert werden.
Mehr Information zum Thema E-Bilanz in der Versicherungswirtschaft
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Online-Zugang zum vollständigen Beitrag aus dem „VersicherungsJournal“
finden Sie unter diesem Link.
„VersicherungsJournal“
Website: www.versicherungsjournal.de
Die für die Versicherungswirtschaft relevanten Neuregelungen finden sich unter www.esteuer.de. Hier findet sich die ab 1. Juni 2012 geltende Versicherungstaxonomie.
Diese gilt für alle Unternehmen, die nach der Verordnung über die Rechnungslegung
von Versicherungsunternehmen (RechVersV) bilanzieren.
GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Website: www.gdv.de