E-Bilanz: Deutsches Handwerk wappnet sich zur Umstellung

Die „Deutsche Handwerks Zeitung“ (DHZ), die „Wirtschaftszeitung für den Mittelstand“ und offizielles Mitteilungsorgan von 23 Handwerkskammern, befasst sich in der heutigen Ausgabe mit den Auswirkungen der E-Bilanz für ihre Leserschaft. Die DHZ genießt den Status als größte Publikation im Wirtschaftsbereich Mittelstand Handwerk in der Bundesrepublik.

Hier ist eine gekürzte Fassung des Beitrags aus der heutigen DHZ-Ausgabe:

Die Bundesregierung hat den Weg für die Einführung der E-Bilanz frei gemacht. Ab dem Wirtschaftsjahr 2013 müssen Unternehmen ihre Steuerbilanz in elektronischer Form übermitteln. Doch da sich die Betriebe erst auf die neue Abrechnungsmethode umstellen müssen, gilt eine längere Übergangsfrist. Im Handwerk zeigt man sich erfreut über diese Entscheidung.

Nachdem die Einführung der elektronischen Steuerbilanz für dieses Jahr verschoben wurde, weil noch kaum ein Betrieb auf die Neuerungen eingestellt war und auch die Verwaltung selbst mit technischen Problemen zu kämpfen hatte, ist es nun so weit. Die E-Bilanz gilt ab dem Wirtschaftsjahr 2013, und die elektronische Übermittlung wird erstmals im Jahr 2014 zusammen mit der elektronischen Steuererklärung konkret angewendet. In der Pilotphase haben Kammern, Verbände und Unternehmen gemeinsam eine mittelstandsfreundliche Umsetzung erarbeitet, die die Bundesregierung nun verabschiedet hat.

Handwerk sieht Akzeptanz bei den Betrieben

Schon im Vorfeld der Entscheidung hat der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) davor gewarnt, den Betrieben mit der E-Bilanz keinen Mehraufwand aufzuhalsen. Nach Aussage der Bundesregierung soll die E-Bilanz mittelständische Unternehmen entlasten und zum Bürokratieabbau beitragen. Um dies zu gewährleisten, forderte der ZDH eine Verlängerung der Übergangsfrist. Die Betriebe sollten noch das ganze Jahr 2013 nutzen können, um sich auf die E-Bilanz einzustellen. Denn sie müssen die Daten nicht nur elektronisch versenden, sie müssen sie auch detaillierter aufschlüsseln und ihre Buchführung schon zu Beginn des Berichtsjahrs entsprechend umstellen.

Dieser Empfehlung ist die Bundesregierung nun gefolgt. Die E-Bilanz gilt zwar ab 2013, im ersten Jahr ist sie jedoch nicht verpflichtend, sondern freiwillig handzuhaben. Zudem müssen kleine und mittlere Unternehmen künftig nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln. Es bleibt bei der vereinfachten Überleitungsrechnung.

Empfehlung zur frühzeitigen Umstellung

Die Handwerkspolitik zeigt sich nun erleichtert, dass die Vereinfachungen angenommen wurden. „Die E-Bilanz ist nun so ausgestaltet, dass sie in der ganzen Breite der Unternehmen, namentlich auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen Akzeptanz finden wird“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke zu den Entscheidungen der Bundesregierung. Der ZDH bewertet das Ergebnis als mittelstandsfreundliche Umsetzung der E-Bilanz. Trotzdem weist er die Betriebe darauf hin, dass sie die Umstellung frühzeitig in Angriff nehmen sollten.

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Den Beitrag in der heutigen Ausgabe der „Deutschen Handwerks Zeitung“ finden Sie hier.

DHZ – „Deutsche Handwerks Zeitung“
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