Deutschland: Ende 2010 betrug das Finanz­ver­mögen des öffent­lichen Ge­samt­haus­halts 560 Milli­arden Euro

Das Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts beim nicht-öffentlichen Bereich betrug nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Jahresende 2010 fast 560 Milliarden Euro.

Zum öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Kernhaushalte der Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände sowie die Sozialversicherung und deren jeweilige Extrahaushalte. Der nicht-öffentliche Bereich umfasst das Finanzvermögen bei Kreditinstituten und beim sonstigen inländischen und ausländischen Bereich. Anteilsrechte und Finanzderivate werden in das Finanzvermögen nicht einbezogen.

Mit einem Volumen von 305 Milliarden Euro entfiel auf den Bund dabei mehr als die Hälfte des Finanzvermögens (54,6 %). Die Länder hatten einen Anteil von 129 Milliarden Euro (23,0 %), gefolgt von der Sozialversicherung mit 71 Milliarden Euro (12,6 %). Den geringsten Anteil am Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts hatten die Gemeinden/Gemeindeverbände mit 55 Milliarden Euro (9,8 %) inne.

Bei der Aufteilung nach der Art des Finanzvermögens nahmen die Wertpapiere den größten Anteil mit 31,9 % (178 Milliarden Euro) ein. Bargeld und Einlagen sowie Ausleihungen (vergebene Kredite) hatten eine Quote von jeweils 27,7 % (rund 155 Milliarden Euro). Die sonstigen Forderungen (einschließlich Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich) beliefen sich auf 12,8 % (72 Milliarden Euro) des Finanzvermögens.

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Im Rahmen der amtlichen Statistik wird die Vermögensposition des Staates auf der einen Seite durch die Schuldenstatistik dargestellt und auf der anderen Seite durch die Finanzvermögenstatistik ergänzt. Während die Abbildung der Schulden bereits seit Jahrzehnten ein wesentlicher Bestandteil der amtlichen Statistiken in der Bundesrepublik Deutschland ist, geht die erstmalige Erhebung des Finanzvermögens auf das Jahr 2004 zurück.

Die Schuldenstatistik liefert jährlich Informationen über den Schuldenstand, die Schuldenbewegungen des Berichtsjahres sowie zur Laufzeit und zur Fälligkeit der Schulden. Angaben zu Kreditähnlichen Rechtsgeschäften und zur Haftungssumme von Bürgschaften und Gewährleistungen ergänzen die Erhebung.

Im Rahmen der Finanzvermögenstatistik werden jährlich die Geldvermögenspositionen des öffentlichen Gesamthaushalts erfragt. Insbesondere sind dies: Bargeld und Einlagen, Wertpapiere und Finanzderivate, Ausleihungen, Anteilsrechte sowie sonstige Forderungen.

Sowohl das Wertpapiervermögen als auch die Ausleihungen werden hierbei differenziert nach Emittenten erfragt.

Die Berichtseinheiten beider Statistiken sind die Kernhaushalte des Bundes, der Länder, der kommunalen Ebene und seit dem Berichtsjahr 2010 der Sozialversicherung sowie die jeweiligen Extrahaushalte der einzelnen Ebenen. Insgesamt wird damit die Verschuldung beziehumgsweise das Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushalts dargestellt.

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Weitere Details zum Finanz­ver­mögen des öffent­lichen
Ge­samt­haus­halts erhalten Interessenten hier:

Zugang zu einer PDF-Datei mit der vollständigen Destatis-Pressemitteilung
ist im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamts hier zu finden.

Ausführliche Hintergrundinformationen zum Thema Schulden und Finanzvermögen
des öffentlichen Gesamthaushalts finden Sie hier:

Destatis
Website: www.destatis.de

Kontakt: Kai Hohmann – www.destatis.de/kontakt