Ein Artikel im „KammerReport“-Beihefter zur Ausgabe 18/2012 der Zeitschrift „DStR – Deutsches Steuerrecht“ weist auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium (BMF) hinsichtlich einer Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer.
Der Bundesfinanzhof prüft die Verfassungsmäßigkeit der ab 1. Januar 2009 geltenden Erbschaftsteuer und hat mit Beschluss vom 5. Oktober 2011 (Az. II R 9/11) das BMF aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Zeitnah hat der wissenschaftliche Beirat des BMF ein Gutachten zum Thema veröffentlicht.
Der Beirat berät das BMF durch die regelmäßige Veröffentlichung von Gutachten und Stellungnahmen zu aktuellen Themen. Nach der Satzung des Beirats ist er zu politischer Unabhängigkeit verpflichtet. Das BMF selbst betrachtet den Beirat als „wissenschaftliches Gewissen“ seiner Arbeit.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die weitreichenden Vergünstigungen bei Unternehmensnachfolgen nicht gerechtfertigt seien und in Zukunft vollständig abgeschafft werden sollten. Gegen die Verschonungsregeln spricht insbesondere auch, dass sie eine Abgrenzung zwischen begünstigtem und sonstigem Vermögen erfordern, die konzeptionell stets problembehaftet ist. Es entstehe gesetzlich veranlasster Druck zur Nutzung von Steuergestaltungsmöglichkeiten. Dieser Druck sollte nach Auffassung des Beirats durch Abschaffung der Verschonungsregelungen abgemildert werden, um wirtschaftlich vernünftige Nachfolgeentscheidungen zu fördern.
Als Ausgleich für die umfassende Verbreiterung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage empfiehlt der Wissenschaftsbeirat, die Steuersätze erheblich zu senken.
Mehr zum Gutachten des wissenschaftlichen Beirats
erhalten Interessenten hier:
Ein Download des vollständigen KammerReports der Bundessteuerberaterkammer
ist als PDF-Datei hier zu finden.
BStBK – Bundessteuerberaterkammer
Website: www.bstbk.de
„DStR – Deutsches Steuerrecht“
Website: http://rsw.beck.de
Den Text des vom wissenschaftlichen Beirat verfassten Gutachtens
zum Thema Erbschaftsteuer finden Sie als PDF-Datei hier.
BMF – Bundesministerium der Finanzen
Website: www.bundesfinanzministerium.de