In der Ausgabe 26 / Mai 2012 ihres „MaRisk-Newsletters“ erläutert die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft (PwC) das Thema unter dem Titel „Überarbeitung der MaRisk-Konsultation 1/2012“.
Die als „Entwurf für eine Überarbeitung der MaRisk“ bezeichnete Hintergrundinformation adressiert den Sachverhalt des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 26. April 2012 veröffentlichten Entwurfs für die Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Der Entwurf trägt die Bezeichnung „Konsultation 1/2012“. Die vorgelegten Ergänzungen der MaRisk sollen mehrere internationale Regelungen, unter anderem die überarbeitete EU-Bankenrichtlinie (Capital Requirements Directive) CRD IV, auf nationaler Ebene umsetzen. Der PwC MaRisk-Newsletter informiert in knapper Form über die geplanten Änderungen.
In der BaFin-Überarbeitung beziehen sich die vorgeschlagenen Änderungen schwerpunktmäßig auf folgende sieben MaRisk-Aspekte, die in dem PwC-Newsletter zusammengefasst dargestellt sind:
- Erweiterung der Anforderungen an das Risikomanagement
- Risikomessung
- Risikobegrenzung
- Kapitalplanungsprozess
- Liquiditätsrisiken
- Neue Geschäftsbereiche: Risiko-Controlling und Compliance
- Weitere organisatorische Regelunge
Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 4. Juni 2012.
In der Zusammenfassung ihres Newsletters liefert PwC folgenden Kommentar:
„Die vorliegende Überarbeitung führt die Entwicklung der MaRisk fort. Sie baut bestehende Ansätze aus und schreibt internationale Vorgaben auf nationaler Ebene verpflichtend fest.
„Eine wesentliche Neuerung ist die Anwendung des Proportionalitätsprinzips auf international agierende Institute, die künftig nicht nur die MaRisk selbst, sondern auch internationale Vorgaben berücksichtigen müssen. Das Bestimmen der im Einzelfall anzuwendenden Regulierung und ihre Überwachung auf Änderungen wird dabei eine besondere Herausforderung sein.
„Die zukünftig verpflichtende Eigenständigkeit der Geschäftsbereiche Risikocontrolling und Compliance wird für die meisten Institute weniger auf die Einführung neuer Strukturen, sondern auf eine Prüfung im Hinblick auf die Anforderungen der neuen MaRisk hinauslaufen.
„Fachlich anspruchsvolle Aufgaben ergeben sich hingegen für Institute, die einen Kapitalplanungsprozess oder ein Liquiditätstransferpreissystem neu einführen müssen. Während die Abschätzung der Auswirkungen von Geschäftsstrategie und volkswirtschaftlicher Einflüsse auf die Kapitalausstattung ein gutes Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge erfordert, setzt die Bestimmung von Transferpreisen für die Bevorratung von Liquidität nicht nur mathematisch anspruchsvolle Verfahren, sondern auch die Kenntnis zusätzlicher regulatorischer Vorgaben voraus.
Besondere Herausforderungen ergeben sich zudem durch die abzusehenden eng bemessenen Umsetzungsfristen und den dadurch kurzfristig erhöhten Personalbedarf.“
Mehr zum Thema Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erhalten Interessenten hier:
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PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Website: www.pwc.de
BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Website: www.bafin.de