Unter dem Titel „IASB veröffentlicht Entwurf der jährlichen Verbesserungen der IFRS 2012“ erläutert die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft (PwC) das Thema in der Ausgabe Mai 2012 ihres Newsletters „IFRS direkt“.
Die als „Update zu aktuellen Entwicklungen der IFRS“ bezeichnete Hintergrundinformation adressiert den Sachverhalt des von dem International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten Entwurfs der jährlichen Verbesserungen der International Financial Reporting Standards 2012.
Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf die folgenden 11 Abschnitte mit deren entsprechenden Themenbereichen und werden in dem PwC-Newsletter zusammengefasst dargestellt:
- IFRS 2 – „Anteilsbasierte Vergütung“
- IFRS 3 – „Unternehmenszusammenschlüsse“
- IFRS 8 – „Geschäftssegmente“
- IFRS 13 – „Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“
- IAS 1 – „Darstellung des Abschlusses“
- IAS 7 – „Kapitalflussrechnungen“
- IAS 12 – „Ertragsteuern“
- IAS 16 – „Sachanlagen“
- IAS 24 – „Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“
- IAS 36 – „Wertminderung von Vermögenswerten“
- IAS 38 – „Immaterielle Vermögenswerte“
PwC erläutert, es werde erwartet, dass die gegenwärtig in Erwägung gezogenen Berichtigungen – mit Ausnahme einer Änderung hinsichtlich IFRS 3 – für Berichtsperioden eines Geschäftsjahrs in Kraft treten, das am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnt. Die Änderung bezüglich IFRS 3 soll hingegen erst für Unternehmenszusammenschlüsse gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2015 erfolgen.
Die Kommentierungsfrist zum Änderungsentwurf endet am 5. September 2012. Der IASB bittet erstmalig auch um Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Übergangsvorschriften und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens in Verbindung mit jeder vorgeschlagenen Änderung.
In der Zusammenfassung ihres Newsletters kommentiert PwC bezüglich potenzieller Konsequenzen: „Die vorgeschlagenen Änderungen erscheinen geringfügig. Nichtsdestotrotz kann ihre Auswirkung für betroffene Unternehmen wesentlich sein.“ Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft empfiehlt Betroffenen daher, sich mit den vorgeschlagenen Änderungen auseinanderzusetzen, um ihre mögliche Auswirkung auf das jeweilige Unternehmen zu bestimmen. „Gegebenenfalls sollte eine Stellungnahme an den IASB abgegeben werden“, lautet das Fazit des PwC-Kommentars.
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