1.000 Tage Beratungsprotokoll – Kaum Fortschritte beobachtet

Die Bilanz nach 1.000 Tagen Beratungsprotokoll fällt negativ aus: Jedes zweite Beratungsprotokoll bei deutschen Banken, Sparkassen und Volksbanken weist Fehler auf und muss manuell nachbearbeitet werden, so Unternehmensberatung Nielsen und Partner nach einer Marktbeobachtung. Den Grund dafür sehen sie in der mangelnden Motivation der Finanzinstitute, die diese die Dokumente eher als „lästige Pflicht“ annehmen. Häufig würden nur wenige Banken die IT-gestützte Erstellung der Be­ratungsprotokolle in der Praxis verwenden, die Protokolle handschriftlich erstellen und diese vom Beratungsprozess abkoppeln. Eine anschließende Übertragung koste Zeit und bilde oftmals eine Fehlerquelle, die auch ernsthafte Konsequenzen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach sich ziehen kann.

Auch wichtige Verhaltensweisen und Präferenzen der Kunden blieben unentdeckt, weshalb Vertriebschancen ungenutzt verstreichen würden, so Nielsen und Partner.

Am 1. Januar 2010 wurde das Beratungsprotokoll für die Wertpapierberatung deutscher Kreditinstitute eingeführt. Dieses dient dem Schutz des Verbrauchers und der Transparenz des Verlaufs der Anlageberatung. Nach jedem Anlegergespräch muss ein schriftliches Beratungsprotokoll vorliegen. Ist es bis zum Abschluss eines Geschäfts nicht ausgehändigt, unvollständig oder nicht korrekt hat der Kunde ein einwöchiges Rücktrittsrecht. Ziel der Dokumentation ist ebenfalls, die inhaltliche Qualität der Beratung zu verbessern, indem Missverständnisse zwischen Berater und Kunde eher aufgedeckt und Mängel schneller für Aufsichtsbehörden erkennbar werden.

 

Mehr Informationen zum Beratungsprotokoll finden Sie hier.

Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung von Nielsen und Partner.