Interne Kontrollen / Internal Controls

înterne kontrollen

 

 

Die Einrichtung eines Internen Kontrollsystems (IKS) ist nicht nur gesetzliche Pflicht für die meisten Kapitalgesellschaften sondern auch eine Chance zur Steigerung und Sicherung des Unternehmenserfolgs. Neben der Senkung von Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung lassen sich somit gleich mehrere Ziele durch ein angemessenes IKS Unterstützen:

  •     Sicherung des (materiellen und immateriellen) Vermögens des Unternehmens
  •     Gewährleistung von Präzision und Zuverlässigkeit des Rechnungswesens
  •     Förderung der Effizienz von Geschäftsprozessen und Organisationsstrukturen
  •     Einhaltung vorgeschriebener Geschäftspolitik